Geringe Rückfallquote bei Straffälligen

Entgegen der landläufigen Meinung werden die meisten Straftäter nach einer Verurteilung nicht rückfällig. Foto: CC BY-NC 2.0 SalFalko
Einmal kriminell, immer kriminell? Für die meisten Straffälligen bleibt die strafrechtliche Verurteilung ein einmaliges Erlebnis. Das fanden Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg heraus. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz untersuchten sie die Rückfallquote von Straffälligen anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister. Die Forscher überprüften rund eine Million im Jahr 2007 im Bundeszentralregister eingetragene Personen daraufhin, ob und in welcher Form sie in den folgenden drei Jahren wieder straffällig wurden. Das Ergebnis: Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig.
Die Rückfallquote unterscheidet sich jedoch stark zwischen den unterschiedlichen Deliktgruppen. „Nach drei Jahren weisen die Straßenverkehrsstraftäter – ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis – und die wegen Tötungsdelikten Verurteilten mit ungefähr 20 Prozent die niedrigsten Rückfallraten auf, während Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 Prozent rückfällig werden“, sagt Jörg-Martin Jehle vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen.
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- “Jetzt fehlt nur noch eine Studie, die nahelegt, dass Fernsehen junge Menschen überreizt. Dann wäre mein gängiges Vorurteil endlich bestätigt: Glotzen macht dumm. :-)”
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